Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes für Tanzpädagogik
Presseinformation Dortmund, 3.12.2020
Was hat der Jugendfußballer Youssoufa Moukoko mit künstlerischem Tanz zu tun?
Seit Kurzem darf der bekannteste deutsche Jugendfußballer beim Bundesligisten Borussia Dortmund spielen. Seinetwegen hat der Deutsche Fußball-Bund die Altersgrenze gesenkt: Mit 16 Jahren ist Youssoufa Moukoko Profifußballer. Eigenen Aussagen zufolge, entwickelte er bereits mit vier Jahren den Wunsch, Fußballer zu werden, während er ein Spiel im Fernsehen verfolgte.*
Analog zum Spitzensport beginnt auch der Berufsweg im künstlerischen Tanz in den meisten Fällen bereits in früherster Kindheit. Dr. Jaš Otrin, Geschäftsführer des DBfT und selbst ehe- maliger Balletttänzer, erklärt warum: „Es ist mittlerweile wissenschaftlich bewiesen, dass ein möglichst früher Ausbildungsbeginn unerlässlich ist, um diesen speziellen Berufsweg erfolg- reich zu beschreiten. Die berufsorientierten, s. g. Prüfungsklassen, fangen mit Schülerinnen und Schülern ab vier Jahren an. Der junge Körper angehender Tänzerinnen und Tänzer wächst mit und an den körperlichen Übungen, sowohl im Hinblick auf die physische Kraft und Koordi- nation als auch im Hinblick auf seine Resilienz.“ Die akademische Ausbildung zum Tanzberuf erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens acht Jahren.
Die Tanzausbildung beginnt nicht nach der allgemeinen Schulpflicht
Die Schulen für künstlerischen Tanz sind vom aktuellen Teil-Lockdown massiv betroffen und damit auch die Schülerinnen und Schüler. Bundesweit kommen viele Ordnungsbehörden und Gesundheitsministerien zu der Feststellung, dass Schulen für künstlerischen Tanz zu schließen seien. Diese Entscheidung begründen sie mit der Auslegung, dass der berufsbildende Unterricht an den Schulen für künstlerischen Tanz erst nach Abschluss einer allgemeinbildenden Schule, sprich frühestens für Jugendliche ab 16 Jahren beginnen würde. Youssoufa Moukoko ist in diesem Alter bereits ausgebildeter Profifußballer und es bleibt festzuhalten, dass auch die Ausbildung im künstlerischen Tanz nicht erst nach dem schulpflichtigen Alter beginnen darf.
*kicker Ausgabe 94/2020, S. 6–10
Fängt die Tanzkarriere nicht frühzeitig an, ist der Zug schnell abgefahren
„Vor allem im Blick auf die notwendige, früh startende und methodisch kontinuierliche Arbeit, sind die Nachteile durch die Schließungen der Schulen für die Kinder und Jugendlichen erheblich. Sie werden aktuell vielfach daran gehindert, anstehende Prüfungen ausreichend vorzubereiten oder gar zu absolvieren, wodurch sich im schlimmsten Fall die Ausbildung und der gesamte berufliche Werdegang verzögern,“ unterstreicht Dr. Jaš Otrin.
Daher fordert der DBfT die grundsätzliche Einordnung von Schulen für künstlerischen Tanz in den außerschulischen Bildungsbereich und die gegenwärtige Zulässigkeit des Unterrichts. Eine abweichende Auslegung stellt aus Sicht des DBfT einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG dar, sowie mit Blick auf die regelmäßige Zulässigkeit von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen, einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrund- satz in Art. 3 GG.
Der „Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik e.V.“ (DBfT) wurde 1975 unter dem Na- men „Verband der Ballettschulen in Deutschland“ in Essen gegründet und setzt sich für die beruflichen Belange seiner rund 700 Mitglieder ein. Ziel des DBfT ist die Stärkung der Rolle privater Schulen für künstlerischen Tanz und Sicherung der beruflichen Qualifikation des Be- rufsstandes. Der DBfT vertritt zudem die Interessen seiner Mitglieder u. a. gegenüber der GEMA, der Künstlersozialkasse (KSK) und zu der zuständigen Berufsgenossenschaft. Eine weitere Aufgabe sieht der DBfT in der Entwicklung und Verbreitung von Richtlinien einer ver- antwortungsbewussten Tanzpädagogik.
Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik e.V.
Hansastr. 72
44137 Dortmund
Telefon: +49 (0)231 54 50 20 10 E-Mail: geschaeftsstelle@dbft.de
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